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IHRE PASSWORT-LISTE ERSTELLEN

Ganz einfach, oder ausgefuchst

Es liegt an Ihnen. Hauptsache - Sie haben eine...

Fresszettel - reicht er?

Stellen Sie sich auf Ihren Vermächtnisnehmer ein.

Ich würde mit einer simplen Excel-Liste anfangen. Natürlich geht auch eine Textverarbeitung, zur Not handgeschrieben, wenn man’s lesen kann. Überschrift:
MEIN DIGITALES VERMÄCHTNIS - MEINE ONLINEKONTEN
Machen Sie sechs Spalten:

  • Lfd. Nr.
  • Name des Dienstanbieters
  • Link zu Deinem Nutzerkonto
  • Ihr Nutzername, oder Anmeldename oder E-Mail
  • Ihr Passwort
  • Was soll nach dem Tod geschehen?

Fügen Sie Ihren Namen und das Datum hinzu. Notieren Sie: Diese Liste richtet sich an meine Erben X und Y. Mein Vermächtnisnehmer ist Y, den ich mit der Erfüllung meines digitalen Vermächtnisses beauftrage. Bei der Durchführung werden Kosten entstehen. Deshalb verfüge ich, dass Y aus meinem Erbe zusätzlich 1.000 Euro bekommen soll. Unterschrift.

Am besten stimmen Sie sich mit dem Vermächtnisnehmer, den Sie zunächst einmal für diese Aufgabe gewinnen müssen, gleich von Beginn an ab, und sprechen Sie auch mit den Erben, dass es eine solche Liste geben wird. Sobald die Liste fertig ist, übergeben Sie allen Beteiligten eine Kopie, aber handeln soll nur der Vermächtnisnehmer. Die Liste darf nicht in falsche Hände kommen. Alle müssen absolut vertraulich damit umgehen. Alternativ können Sie dem Vermächtnisnehmer und den Erben mitteilen, wo sie im Falle Ihres Todes die Liste finden können (nicht unter der Schreibtischauflage :))

Wenn man bedenkt, wie wichtig Nutzernamen und Passwörter im digitalen Zeitalter sind, fällt auf, dass mit der links geschilderten Vorgehensweise so gut wie keine Sicherheitsvorkehrungen verbunden sind. Jeder, der den Zettel findet, kann damit Unfug anstellen und Sie womöglich finanziell ruinieren. Das ist bedenklich!

Erheblich sicherer wäre das digitale Vermächtnis z. B. auf einem gesicherten USB-Stick, auf dem alle Daten verschlüsselt sind. Machen Sie sich jedoch bitte klar, dass nach Ihrem Tod rasch gehandelt werden muss. Beispielsweise sind Ihre Erben sofort Eigentümer Ihrer Websites. Sie sind rechtlich verantwortlich, während im Impressum ja noch Ihr Name steht!

Mit anderen Worten: Muten Sie dem Vermächtnisnehmer zu einer Zeit, wo er ohnehin andere Sachen im Kopf hat, nicht auch noch zu, sich mit der Entschlüsselung von gesicherten Daten vertraut zu machen. Hier ist Einfachheit gefragt.

Persönliche Nachlass-Merkliste Hier finden Sie, welche Vorkehrungen Sie bereits zu Lebzeiten treffen können.

Internet-Dienste erfüllen Ihren letzten Willen. Sie können sich bei Ihrem “digitalen Nachlassverwalter” gegen Gebühr anmelden und regeln, was im Falle eines Falles geschehen soll. Bitte überlegen Sie sich das dreimal. Behalten Sie Ihre Passwörter lieber für sich, um sie vor Missbrauch und Diebstahl zu schützen.

[Wird noch bearbeitet].

“Nach Ihrem Tod muss der Vermächtnisnehmer rasch handeln. Machen Sie es ihm so leicht wie möglich und bauen Sie ausnahmsweise keine großen Sicherheitshürden auf. Alles was man zu Lebzeiten regeln kann, müssen Sie jetzt schon tun. ”

- Dieter Müller, Herausgeber von Digitales-Vermaechtnis.de

 

Dieter Müller