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Jeder Fall ist anders...

...und kann sich ständig ändern.

XING

Hier gibt es für XING Handlungsbedarf.

AGB Xing 7.1
“Wenn im Einzelfall keine besonderen Bestimmungen zur Laufzeit und Kündigung einzelner Anwendungen oder XING-Mitgliedschaften entgegenstehen, kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten jederzeit beendet werden.” [Weitere Infos zu den Suchworten Beendigung, löschen, Tod, Angehörige, verstorben gibt es bei XING leider nicht].

Focus.de schreibt: “Wer dem sozialen Netzwerk Xing einen Todesfall meldet, muss ein wenig Geduld mitbringen. Obwohl das Netzwerk das Profil ebenfalls löscht, fragt es vorher bei dem Verstorbenen an, ob der Account tatsächlich nicht mehr gebraucht wird. Währenddessen stellt Xing das Profil auf unsichtbar. Tut sich drei Monate lang nichts, löscht das Unternehmen das Konto.”

Justdelete.me schreibt über das XING-Konto: “LEICHT - Select 'delete my profile' at the bottom of the page.

Im XING-Hilfebereich steht, dass Sie die XING-Mitgliedschaft kündigen können. Dort heißt es, dass es möglich sei, “das eigene Profil zu löschen.” What ever that means...

Weiter unten auf derselben Seite steht “Zum Kündigungsprozess für Basis-Mitglieder.” Auf der folgenden Seite muss sich das Mitglied einloggen. Ich denke, anschließend folgt die Möglichkeit zu kündigen.

Kein Wort jedoch davon, was Angehörige tun können, um das Konto eines Verstorbenen löschen zu lassen. Dem Hinweis von Focus.de (s.l.) sollte man folgen. Leider wird nicht gesagt, in welcher Form man XING den Todesfall melden kann.

“XING gilt durchaus als seriös und ist wohl nicht von der Datensucht befallen. Allerdings muss man die Kündigungsmöglichkeit lange suchen, und an die hilflosen Angehörigen nach dem Tod des Mitglieds hat niemand gedacht.”

- Dieter Müller, Herausgeber von Digitales-Vermaechtnis.de

 

Dieter Müller