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Jeder Fall ist anders...
...und kann sich ständig ändern.
“Wie stelle ich eine Frage zu einem Konto, das einer verstorbenen Person auf Facebook gehört?” - “Wir können bei Fragen oder Anfragen von Familienangehörigen weiterhelfen, u. a. bei einem Antrag zum Entfernen des Kontos einer geliebten Person.”
“Was ist der Unterschied zwischen dem Deaktivieren und dem Löschen meines Kontos?”
Ein nach deutschem Recht erforderliches Impressum habe ich auf Facebook nicht gefunden. Wenn man in der Fußleiste auf Impressum/Nutzungsbedingungen klickt, kommt man zu Facebook-Nutzungsbedingungen und Richtlinien. Dort müsste man noch intensiv suchen...
taz.de schreibt zum Stichwort Legacy Contact:
“Nun hat Facebook zum 12. Februar einen neuen Service eingeführt: Jeder User kann einen befreundeten Facebook-User auswählen, der im Todesfall den eigenen Account weiterpflegen soll. Das ist bisher nur in den Vereinigten Staaten möglich, soll aber auf europäische Länder ausgeweitet werden.” (...) “„What will you leave behind?“ Darauf ist die Antwort jetzt immerhin: einen gepflegten Facebook-Account.”
Statements von Facebook
Was passiert im Fall meines Ablebens mit meinem Facebookkonto?
“Im Fall deines Ablebens können deine Freunde und Familienangehörigen beantragen, dass dein Konto in den Gedenkzustand versetzt wird.”
“Konten im Gedenkzustand stellen für Freunde und Familienangehörige eine Möglichkeit dar, zusammenzukommen und Erinnerungen zu teilen, wenn eine Person verstorben ist.”
“Im Profil der Person wird neben ihrem Namen In Erinnerung an angezeigt.”
“Von der verstorbenen Person geteilte Inhalte (z. B. Fotos, Beiträge) bleiben auf Facebook verfügbar und sind für die Zielgruppe, mit der sie geteilt wurden, sichtbar.”
Facebook sagt: Sie können als “direktes Familienmitglied” das Konto einer verstorbenen Person löschen lassen. Nachweis z.B. mit einer Sterbeurkunde.
Interessante Zahlen: creativeconstruction.de sagt in dem Beitrag “Was passiert mit meinen digitalen Daten nach dem Tod?”:
“Mit der Steigerung des Anteils des digitalen Lebens am Leben fast aller Menschen stellt sich immer häufiger die Frage, was mit online abgeschlossenen Verträgen, Benutzerkonten oder virtuellen Gütern nach dem Tod eines Nutzers passiert. In der letzten Zeit haben zunehmend Fälle ein breites Medienecho gefunden, in denen Hinterbliebene Zugang zu den Nutzerkonten verstorbener Angehöriger zu bekommen suchten.
Die Rechtslage ist hier alles andere als klar und häufig konnte eine Klärung nur durch Gerichtsentscheide erwirkt werden. Die Anzahl derartiger Fälle wird sprunghaft ansteigen: so gehen Schätzungen davon aus, dass 2012 allein 580.000 US-Amerikanische Facebook-Mitglieder verstorben sind – weltweit sterben 10.000 Facebook-Nutzer pro Tag.”
“Facebook legt wert darauf, durch den Status “Gedenkzustand” die Konten und deren Inhalte von verstorbenen Usern auf Wunsch weiter zugänglich zu machen. Man kann darüber denken, wie man will. Aber der Status ist klar geregelt - was man von anderen Anbietern nicht behaupten kann.”
- Dieter Müller, Herausgeber von Digitales-Vermaechtnis.de